Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Geltungsbereich, Allgemeines
1.1.
Unsere Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
(im folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für
alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch aus künftigen
Geschäftsabschlüssen, sofern nicht wie für anwendungstechnische
Beratung, die über die reine Produktinformation hinausgeht,
insbesondere Systemberatung gesonderte Abreden getroffen werden
müssen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn
sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit
unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen
nicht.
1.2.
Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
hierdurch aufgehoben.
1.3.
Soweit im folgenden vom Kaufgegenstand die Rede ist, umfaßt
dieser Begriff Hard- und Software sowie Zubehör gleichermaßen.
2.
Zustandekommen des Vertrages
2.1.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Auf Angebote
hin kommen Verträge mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung,
oder spätestens mit Übergabe des Kaufgegenstandes zustande.
Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung
und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende
Vereinbarungen bedürfen stets unserer ausdrücklichen
schriftlichen Bestätigung.
2.2.
Verträge kommen auch durch Annahme von Bestellungen von Kunden
zustande. Solche Bestellungen sind bindende Angebote, die wir
durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Übergabe
des Kaufgegenstandes annehmen.
2.3.
In dem Entfernen der Verpackung des übergebenen Kaufgegenstandes
durch den Kunden ist stets eine Angebotsannahme zu sehen.
3. Lieferzeit und Lieferung
3.1.
Sofern eine Lieferfrist vereinbart ist, beginnt diese mit der
Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang
einer vereinbarten Anzahlung.
3.2.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Kaufgegenstand das Lieferwerk, unser Lager oder unser Geschäftslokal
verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
3.3.
Wird die von uns geschuldete Lieferung und Leistung durch unvorhersehbare
und von uns unverschuldete Umstände verzögert (z.B.
durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse,
behördliche Maßnahmen -jeweils auch bei unserem Vorlieferanten-
sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so sind wir berechtigt,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach
unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
3.4.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
des Kunden zur Bereitstellung der technischen Voraussetzungen
für die gegebenenfalls erforderliche Inbetriebnahme voraus.
3.5.
Teillieferungen sowie Lieferungen vor der angegebenen Lieferzeit
sind zulässig. Fixgeschäfte tätigen wir nicht.
3.6.
Sollte dem Kunden aufgrund eines von uns verschuldeten Verzuges
ein Schaden erwachsen, so ist er nur dann berechtigt, eine Verzugsentschädigung
zu fordern, wenn der Verzug zumindest auf grober Fahrlässigkeit
beruht. Das Recht zur Geltendmachung setzt ferner voraus, daß
wir eine vom Kunden schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist
nicht eingehalten haben.
3.7.
Wird ein Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden
wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft,
die durch die weitere Vorhaltung und Lagerung entstandenen Kosten,
bei Lagerung in unserem Lager oder Geschäftslokal mindestens
0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat,
berechnen.
Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen
Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen
und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
4.
Abnahme und Gefahrtragung
4.1.
Die Lieferung erfolgt entweder durch Versand ab Werk bzw. Lager
oder durch Übernahme durch den Kunden in unserem Geschäftslokal.
4.2.
Wird der Liefergegenstand vom Kunden übernommen, so geht
die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung und Verschlechterung
des Kaufgegenstandes mit der Übernahme auf ihn über.
Im Falle der Versendung geht die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung
und Verschlechterung des Kaufgegenstandes in dem Zeitpunkt auf
den Kunden über, in welchem wir die Ware an einen Spediteur
oder Frachtführer übergeben, spätestens jedoch
mit Verlassen des Werks oder des Lagers, und zwar auch dann, wenn
Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B.
die Versendungskosten, Anfuhr und Aufstellung oder die Installation
und Konfiguration übernommen haben.
4.3.
Ist der Kaufgegenstand versandbereit und verzögert sich die
Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige
der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
4.4.
Angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel
aufweist, vom Kunden unbeschadet der Rechte aus Ziffer 5. entgegen-
und abzunehmen.
4.5.
Sonderartikel und individuell gefertigte Produkte sind vom Umtausch
ausgeschlossen und können nicht zurück genommen werden.
5.
Mängelrügen und Gewährleistung
5.1.
Gewährleistungsansprüche setzen im kaufmännischen
Verkehr voraus, daß die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
der §§ 377, 378 HGB beachtet werden.
5.2.
Ist der Kunde nicht Kaufmann, so setzen Gewährleistungsansprüche
bei offensichtlichen Mängeln eine unverzügliche Rüge
und bei nicht offensichtlichen Mängeln eine Rüge innerhalb
der Verjährungsfrist für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch
voraus.
5.3.
In Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung treten
wir hiermit unsere Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche
gegen unsere Lieferanten wegen mangelhafter Lieferung an den Kunden
ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an. Die Gewährleistungsansprüche
des Kunden beschränken sich zunächst auf die Geltendmachung
der ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche.
5.4.
Sofern und soweit der Kunde die ihm abgetretenen Ansprüche
nicht durchsetzen kann (z.B. wegen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe
oder ernsthafter Weigerung des Dritten), sind wir dem Kunden zur
Gewährleistung verpflichtet. Dabei sind wir nach unserer
Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Bei Lieferung von Hardware haben wir ein einmaliges, bei Lieferung
von Software ein dreimaliges Nachbesserungsrecht. Im Falle der
Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung
erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-,
und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch
erhöhen, daß die Kaufsache an einen anderen Ort als
den Erfüllungsort verbracht wurde.
5.5.
Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder
nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten
haben, oder schlägt in sonstiger Weise die ein- oder mehrmalige
Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach
seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine
entsprechende Änderung des Kaufpreises zu verlangen.
5.6.
Die Gewährleistungsfrist für die Mangelbeseitigung bzw.
Ersatzlieferung beträgt 6 Monate seit Lieferung.
5.7.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Kunden -gleich aus welchen Rechtsgründen-
ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden,
die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere
haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden
des Kunden. Unsere Gewährleistungsverpflichtung entfällt
darüber hinaus
a) bei Änderung oder Instandsetzung des Kaufgegenstandes
durch den Kunden oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung,
b) bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger
Verwendung oder Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Kunden,
c) bei schuldhafter Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung (Benutzerhandbuch)
und Wartungs- bzw. Pflegeanweisungen,
d) bei natürlicher Abnutzung oder sonstigen Umständen,
die nicht von uns zu vertreten sind,
e) wenn der Kunde uns zur Vornahme von Mangelbeseitigungsarbeiten
bzw. Ersatzlieferungen nicht in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit
gewährt,
f) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel bzw. Einsatz ungeeigneter
Zusatzgeräte und
g) bei Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör, die von
uns nicht ausdrücklich freigegeben wurden.
5.8.
Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung
haften wir ebenfalls nur in dem vorgenannten Rahmen und auch nur
insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen
des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist der
Kunde verpflichtet, vor Beginn von Wartungs- oder Mängelgewährleistungsarbeiten
eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.
5.9.
Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner
nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend
macht.
5.10.
Die Haftungsfreizeichnung gilt gegenüber Kaufleuten gleichwohl,
wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht wurde,
es sei denn, der Schaden beruht auf der Verletzung einer vertraglichen
Hauptpflicht. Daneben ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren,
nicht untypischen Schaden begrenzt.
6.
Gesamthaftung
6.1.
Soweit gemäß Ziffer 5 unsere Haftung auf Schadensersatz
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen,
Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche
aus Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.
6.2. Die Regelungen gemäß Ziffer 6.1. gelten nicht
für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.
Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender
Unmöglichkeit.
6.3.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7.
Preise und Zahlungen
7.1.
Maßgebend sind die von uns genannten Preise. Nur im nichtkaufmännischen
Verkehr ist die gesetzliche Umsatzsteuer im Preis enthalten. Sofern
nicht im Einzelfall ausdrücklich anderes vereinbart ist,
gelten die Preise ab Lager bzw. Geschäftslokal. In den Preisen
für Hardware und Standardsoftware sind die Kosten für
eine handels- bzw. herstellerübliche Verpackung enthalten,
zu den Preisen für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör
und Verbrauchsmaterialien treten diese Kosten hinzu.
7.2.
Eine Anlieferung der Kaufgegenstände, eine Aufstellung von
Geräten (Hardware) und Installation von Programmen (Software)
durch uns sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal
wird gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde.
7.3.
Zahlungen des Kunden haben - sofern sie nicht bei Übergabe
sofort in vollem Umfange zu leisten sind - innerhalb von 30 Tagen
nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf ein von uns benanntes Konto
zu erfolgen.
7.4.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den
Betrag endgültig verfügen können. Sofern Wechsel
oder Schecks angenommen werden, geschieht dies nur erfüllungshalber
und nicht an Erfüllungs statt. Durch die Entgegennahme von
Wechseln oder Schecks übernehmen wir in Bezug auf Protesterhebung
und rechtzeitige Vorlage keinerlei Verpflichtung. Sämtliche
bei dem Einzug von Wechseln oder Schecks entstehende Spesen oder
sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
7.5.
Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung
beim Kunden vor, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld
fällig zu stellen, auch wenn wir bereits Wechsel oder Schecks
angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt,
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die
Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird unser Verlangen binnen
einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt,
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung
oder Überschuldung des Kunden entfällt die Setzung einer
Nachfrist.
7.6.
Ab Verzugseintritt zahlt der Kunde Verzugszinsen in Höhe
von 4 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank. Sofern wir einen höheren Schaden nachweisen,
können wir dessen Ersatz verlangen. Sofern der Kunde einen
niedrigeren Schaden nachweist, hat er nur diesen zu ersetzen.
7.7.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als ein Gegenanspruch
auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
8.
Eigentumsvorbehalt
8.1.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden behalten wir uns das Eigentum
an den Kaufgegenständen vor.
8.2.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufgegenstände pfleglich
zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich
sind, muß der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig
durchführen.
8.3.
Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware
hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
8.4.
Über Hardware und Zubehör darf der Kunde im ordentlichen
Geschäftsgang weiterverfügen, über die Software
nur, wenn es sich um einen endgültigen Erwerb handelt; bei
Zurverfügungstellung von Nutzungsrechten an Programmen sind
alle Eigentumsrechte des Herstellers/Lizenzgebers zu beachten.
Für sie besteht mithin grundsätzlich ein Veräußerungsverbot.
Eine Weiterverfügung an solche Endabnehmer, die die Abtretung
der gegen sie gerichteten Entgeltforderung ausgeschlossen oder
beschränkt haben, ist nicht statthaft. Andere Verfügungen,
insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen
der Vorbehaltsware, sind dem Kunden ohne unsere Zustimmung nicht
gestattet.
8.5.
Wir geben bereits jetzt die uns zustehenden Sicherheiten insoweit
frei, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen
um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns.
8.6.
Erfüllt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung seine
Leistungspflicht nicht, sind wir berechtigt, die Kaufgegenstände
herauszuverlangen und zu verwerten. Ein Rücktritt liegt darin
nur dann, wenn auf den Vertrag das VerbrKrG Anwendung findet,
es sei denn, wir einigen uns mit dem Kunden, diesem den gewöhnlichen
Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Wegnahme zu
vergüten.
9.
Vervielfältigung, Änderung, Weitergabe und Programmschutz
9.1.
Dem Kunden ist die Vervielfältigung und Änderung der
ihm verkauften und/oder zur Nutzung überlassenen Software
sowie die vorübergehende Überlassung oder Erteilung
von Unterlizenzen an Dritte untersagt.
9.2.
Die Entfernung von Programmschutzmechanismen ist unzulässig.
10.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort
10.1.
Für die Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung
zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens
der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen
Warenkauf (Convention on the International Sale of Goods) ist
ausgeschlossen.
10.2.
Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Leistung
ist unser Geschäftssitz.
11.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, welche sich im Geschäftsverkehr
ergeben, auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen,
ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, als ausschließlicher
Gerichtsstand unser Geschäftssitz vereinbart.
Wir haben auch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand
zu verklagen.